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Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften insbesondere des § 93 BbgKVerf und der Eigenbetriebsverordnung (EigV) sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
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Beschreibung:

Aufgabe des Eigenbetriebes ist die Beseitigung von Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) als Beseitigungspflichtiger nach dem Bundes- und Landesrecht (insbesondere dem § 66 Abs. 1 Bbg WG) sowie den ortsrechtlichen Regelungen.

Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze – insbesondere § 92 Abs. 2 BbgKVerf - auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, wenn diese wirtschaftlich mit dem Eigenbetrieb zusammenhängen und der optimalen Aufgabenerfüllung des Eigenbetriebes unmittelbar dienen.

Für die entsprechenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes sind folgende Organe zuständig:

  1. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten;
  2. der Hauptausschuss der Stadt Velten, der die Befugnisse des Werksausschusses wahrnimmt;
  3. der Bürgermeister der Stadt Velten, der die Aufgaben der Werkleitung wahrnimmt.

Eine Werkleitung wird nicht bestellt. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EigV nimmt mithin der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter Bediensteter der Stadt Velten die nach den Vorschriften der EigV der Werkleitung obliegenden Aufgaben wahr. Die Stadt Velten wird in Angelegenheiten des Eigenbetriebs allein durch den Bürgermeister der Stadt Velten vertreten. Die Aufgaben des Werksausschusses nach den Bestimmungen der EigV und der Betriebssatzung nimmt der Hauptausschuss wahr.

Rechtliche Grundlagen:

  • Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten
  • Satzung zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Velten
  • Gebührensatzung zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Velten
  • Beitrags- und Kostenerstattungssatzung zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Velten

Die Satzungen finden sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik,  Ortsrecht.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Hufnagl | Tel.: 03304 / 379 134 | E-Mail: hufnagl@velten.de
     Verknüpfung   Frau Krüger | Tel.: 03304 / 379 129 | E-Mail: katrin.krueger@velten.de
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Formulare:
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