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Beschreibung: | |||||||
Jedes Grundstück, auf dem Schmutzwasser anfällt, ist an die öffentliche Schmutzwasseranlage anzuschließen, wenn es durch einen betriebsfertigen öffentlichen Abwasserkanal erschlossen ist ( Anschlusszwang). Als erschlossen in diesem Sinne gelten Grundstücke, die an eine öffentliche oder private Straße angrenzen oder einen öffentlichen oder privaten Zugang zu einem Grundstück oder zu einer Straße haben, in denen öffentliche Entwässerungsanlagen betriebsfertig und aufnahmefähig hergestellt sind. Die Anschlusspflichtigen sind verpflichtet, nach Satzungsmaßgabe das gesamte auf dem angeschlossenen Grundstück anfallende Schmutzwasser in die öffentliche Schmutzwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang). Der Benutzungszwang gilt auch für diejenigen Personen, die ein angeschlossenes Grundstück berechtigterweise nutzen (z.B. Erbbaupacht) sowie für die tatsächlichen Nutzer. Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten, Entwässern, Entleeren und Behandeln von Schmutzwasser, Schlamm aus Hauskläranlagen sowie Abwässer aus Gruben. Die Stadt Velten hat zur Aufgabenerfüllung der Abwasserbeseitigung einen Eigenbetrieb gebildet. Die Aufgaben der Werkleitung (Betriebsführung) wurden auf die Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (OWA) übertragen. Sitz der OWA - 14612 Falkensee, Potsdamer Straße 32-34.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten betreibt nach Maßgabe der Schmutzwassersatzung die Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Schmutzwassers.
Rechtliche Grundlagen:
Die Satzungen finden sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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