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Schmutzwassergebühren
Für die Inanspruchnahme der der öffentlichen Schmutzwasseranlage erhebt die Stadt Velten Benutzungsgebühren.
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Beschreibung:
Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß Betriebssatzung durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten:

Erhoben werden u. a. Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Ã¶ffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung.

Die Benutzungsgebühren gliedern sich in Grund- und Arbeitsgebühr.  Die Arbeitsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die Ã¶ffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist ein Kubikmeter Schmutzwasser. Die Grundgebühr wird nach der Nennleistung der verwendeten Messeinrichtungen bemessen. Beim Fehlen einer Wassermesseinrichtung wird die Nennleistung der Messeinrichtung festgesetzt, die nach den anerkannten Regeln der Technik erforderlich sein würde, um die dem Grundstück zuzuführenden Trinkwassermengen zu messen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Messeinrichtungen, die nicht Unterzähler sind, so wird die Grundgebühr nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Messeinrichtungen bemessen.

Der Eigenbetrieb erhebt für die Stadt Velten weiterhin:

  • Beiträge für den Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erhaltung, Erneuerung und Verbesserung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage
  • Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie der Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlusskanäle.

Die Höhe der einzelnen Gebühren und Beiträge richtet sich nach den Festlegungen der Abgabensatzungen in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtliche Grundlagen:

  • Satzung zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Velten
  • Gebührensatzung zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Velten
  • Beitrags- und Kostenerstattungssatzung zur öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Velten
  • Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten

Die Satzungen finden sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Hufnagl | Tel.: 03304 / 379 134 | E-Mail: hufnagl@velten.de
     Verknüpfung   Frau Krüger | Tel.: 03304 / 379 129 | E-Mail: katrin.krueger@velten.de
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Formulare:
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