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Sanierungsgenehmigung
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung regeln die Paragraphen 144 u.145 Baugesetzbuch. (Besonderes Städtebaurecht)
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[Formulare]
Beschreibung:

Die Stadt Velten hat im Jahr 1994 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet - „Innenstadt Velten“ als Satzung beschlossen. Im Sanierungsgebiet gelten durch das Besondere Städtebaurecht besondere Rechtsvorschriften.

Folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge bedürfen im Sanierungsgebiet einer Genehmigung:

  • baugenehmigungspflichtige Vorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen)
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht baugenehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind (z. B. Dachdeckung, Einbau neuer Fenster und Türen , Fassadenanstriche, Modernisierung der Heizungs-, Sanitär- und Elektrotechnik, Gestaltung von Freianlagen, Maßnahmen an Nebengebäuden u.a.)
  • Miet- und Pachtverträge für Gewerberäume mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
  • Grundstückskaufverträge und Veräußerung eines Erbbaurechtes
  • Grundschuldbestellungen
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • die Teilung eines Grundstückes
Die Sanierungssatzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht.
 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Weihrauch | Tel.: 03304 / 379 137 | E-Mail: weihrauch@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Antrag auf Sanierungsgenehmigung (nur notwendig für Sanierungsgebiet Innenstadt)
     Verknüpfung   Antrag Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben
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