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Beschreibung: | |||||||
Grundstücke im Sanierungsgebiet erhalten ein Sanierungsvermerk im Grundbuch. Die Eintragung des Sanierungsvermerkes hat keine rechtliche, sondern eine Hinweisfunktion. An dem betreffenden Grundstück Interessierte werden bei einer Einsichtnahme in das Grundbuch darauf hingewiesen, dass hier besonderes Bodenrecht gilt, welches die Rechte des Grundstückseigentümers einschränkt. Die Löschung des Sanierungsvermerkes erfolgt, wenn das Grundstück aus dem Sanierungsgebiet entlassen wird. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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