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Beschreibung: | ||||||||
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen u. a. dazu beitragen, dass die vorhandenen Ortsteile erhalten, erneuert und fortentwickelt werden, die Gestaltung des Ortsbilds sich verbessert und den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen wird. Durch Beseitigung baulicher Anlagen, Neubebauung oder Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden oder sonstigen Stadtraumes wird versucht im festgesetzten Sanierungsgebiet städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben. In Velten wurde 1994 zu diesem Zwecke eine Sanierungssatzung in Kraft gesetzt, in der weite Teile der Innenstadt als Sanierungsgebiet ausgewiesen wurden. Im Sanierungsgebiet gelten besondere rechtliche und finanzielle Bestimmungen, es ist sich also an besondere Auflagen zu halten. Zu den Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen seitens der Stadt Velten zählen:
Die Sanierungssatzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | ||||||||
Amt / Sachgebiet: | ||||||||
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