Die Stadt Velten hat im Jahr 1994 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet - „Innenstadt Velten“ als Satzung beschlossen. Im Sanierungsgebiet gelten durch das Besondere Städtebaurecht besondere Rechtsvorschriften.
Folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge bedürfen im Sanierungsgebiet einer Genehmigung:
- baugenehmigungspflichtige Vorhaben (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen)
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht baugenehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind (z. B. Dachdeckung, Einbau neuer Fenster und Türen , Fassadenanstriche, Modernisierung der Heizungs-, Sanitär- und Elektrotechnik, Gestaltung von Freianlagen, Maßnahmen an Nebengebäuden u.a.)
- Miet- und Pachtverträge für Gewerberäume mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
- Grundstückskaufverträge und Veräußerung eines Erbbaurechtes
- Grundschuldbestellungen
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- die Teilung eines Grundstückes
Die Sanierungssatzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht.
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