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Melderegisterauskunft an Parteien
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[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über die Daten von Gruppen von Wahlberechtigten aus dem Melderegister erteilen, wenn sie im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen stehen (ab 6 Monate vor den Wahlen).

Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat mit dem Auskunftsersuchen eine schriftliche Verpflichtungserklärung abzugeben. Er hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

Die Betroffenen haben ein Widerspruchsrecht, d.h. sie haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Stadt formlos schriftlich zu stellen bzw. zu erheben. Sie erhalten auf Grund Ihres Antrages einen entsprechenden Bescheid. (siehe Auskunftssperre)
 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Einwohnermeldeamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Brauer | Tel.: 03304 / 379 225 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Hellmuth | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Marzilger | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
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Formulare:
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