| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Jeder Bürger, der in Velten gemeldet ist, kann persönlich über Daten, die zu seiner Person im Melderegister gespeichert sind, Auskunft erhalten. Bei der Erteilung einer Auskunft zu einer anderen Person wird unterschieden in:
2. Erweiterte Melderegisterauskunft Kann nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erteilt werden und der Betroffene wird bei Erteilung der Auskunft an eine Privatperson durch das Einwohnermeldeamt informiert. -zusätzliche Auskünfte zur einf. Melderegisterauskunft
Auskünfte an Andere werden nur auf schriftliche Anfrage und nur nach Zahlung der Gebühr erteilt.
Jeder hat das Recht der Übermittlung seine persönlichen Daten zu widersprechen. (siehe Auskunftssperre) | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Mitarbeiter/Innen: | |||||||
[Seitenanfang] | |||||||
Ähnliche Produkte: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Formulare: | |||||||
[Seitenanfang] | |||||||
[Seitenanfang] |