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Beschreibung: | |||||||
Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes haben die Personensorgeberechtigten gemäß der Kita-Satzung der Stadt Velten Elternbeiträge zu entrichten. Diese hängen ab vom nachzuweisenden Jahresnettoeinkommen der Eltern, von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, von der festgelegten Betreuungszeit und vom Alter des zu betreuenden Kindes. Die Festsetzung erfolgt durch einen Gebührenbescheid.
Nachweise über das Nettoeinkomen des laufenden Jahres
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Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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