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Beschreibung: | |||||||
Die Stadt Velten verfügt über Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit (0-3 Jahre - Krippenplätze, 3 Jahre bis zur Einschulung - Kindergartenplätze, im Grundschulalter - Hortplätze). Wenn Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, erfolgt zunächst eine Rechtsanspruchsprüfung in der Stadtverwaltung. Unter welchen Voraussetzungen der Rechtsanspruch gegeben ist, regelt das Brandenburger Kita-Gesetz. Für Kinder ab 1 Jahr wird dieses mit einer Mindestbetreuungszeit garantiert. Bei Kindern unter 1 Jahr ist die Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten Voraussetzung für den Abschluss eines Betreuungsvertrages. Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes haben die Personensorgeberechtigten gemäß der Kita-Satzung der Stadt Velten Elternbeiträge zu entrichten. Kindereinrichtungen:
Hort ,,Pusteblume", Hermann-Aurel-Zieger-Str. 19; 16727 Velten
Evang. Kindergarten, Mittelstr. 42; 16727 Velten
Informationen zu den einzelnen Einrichtungen sowie zur aktuellen Satzung für den Kita-Bereich finden Sie auch im Internet unter www.velten.de, Leben sowie Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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