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Wohnberechtigungsschein
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Beschreibung:

Personen, die eine mit öffentlichen oder nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung bzw. eine belegungsgebundene Wohnung (sog. Sozialwohnungen) beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) nach § 5 WoBindG bzw. eine Bescheinigung nach § 88 a II WoBauG. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen des Antragstellers die nach Personenzahl gestaffelten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Den WBS erhalten Sie in Velten im Bürgerbüro.

Gebühr bei Erteilung eines WBS: 15,00 €


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Brauer | Tel.: 03304 / 379 225 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Marzilger | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
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