| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Personen, die eine mit öffentlichen oder nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung bzw. eine belegungsgebundene Wohnung (sog. Sozialwohnungen) beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) nach § 5 WoBindG bzw. eine Bescheinigung nach § 88 a II WoBauG. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen des Antragstellers die nach Personenzahl gestaffelten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Gebühr bei Erteilung eines WBS: 15,00 € | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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