A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z  Ã   · [Alle] | Anliegen


Rundfunkgebühren
In bestimmten Fällen sind Personen berechtigt sich von der Entrichtung von Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) befreien zu lassen.
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:
  • Anträge auf Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen hinsichtlich der GEZ sind im Bürgerbüro erhältlich
  • Anträge auf GEZ-BEFREIUNG sind ebenfalls im Bürgerbüro erhältlich; dazu werden die erforderlichen Nachweise kopiert und im  Einwohnermeldeamt kostenfrei beglaubigt; anschließend schickt der Bürger seinen Antrag direkt an die GEZ Köln und bekommt von dort den entsprechenden Bescheid

Anspruch auf eine GEZ-Befreiung haben Empfänger von:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld II
  • Asylbewerberleistungen
  • BaföG
  • RF-Merkzeichen
  • Pflegegeld
  • Pflegezulagen

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Oberhavel bzw. der entsprechenden Behörde.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
[Seitenanfang]
Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Brauer | Tel.: 03304 / 379 225 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Hellmuth | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Marzilger | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
[Seitenanfang]
Ähnliche Produkte:
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Bürgerservice
[Seitenanfang]
Formulare:
[Seitenanfang]
 
[Seitenanfang]
 
 
Bürger - Informations - System 1.0