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Beschreibung: | |||||||
Die Stadt Velten bietet zwei Bestattungsformen, die Erdbestattung und die Feuerbestattung (Urnenbeisetzung)an. Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 10 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Unter einer Feuerbestattung (auch Leichenverbrennung) versteht man in unserem Sprachgebrauch die Verbrennung einer Leiche in einem Krematorium und die anschließende Beisetzung der Asche in einer Urne. Die Stadt Velten bietet keine Seebestattung und keinen Friedhof für Tiere an. Die Ruhezeit beträgt für:
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Amt / Sachgebiet: | |||||||
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