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Beschreibung: | |||||||
In Velten werden folgende Arten von GrabstÀtten unterschieden:
ReihengrabstĂ€tten fĂŒr Erdbestattungen ReihengrabstĂ€tten sind GrabstĂ€tten fĂŒr Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst nach Todesfall fĂŒr die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Die Ruhezeit wird bei ReihengrabstĂ€tten nicht verlĂ€ngert. Reihengrabfelder werden nach Ablauf der Ruhezeit durch die Stadt Velten kostenpflichtig abgerĂ€umt. Das AbrĂ€umen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 6 Monate vorher öffentlich durch Aushang bekannt gemacht. ReihengrabstĂ€tten - Pflege durch die Stadt ReihengrabstĂ€tten mit Pflege durch die Stadt werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall fĂŒr die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine VerlĂ€ngerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die GesamtflĂ€che besteht aus Rasen, der von der Stadt Velten gepflegt wird. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, einen Stein von 400 x 600 mm aufzulegen. Eine AufhĂŒgelung, sowie Bepflanzung mit BĂ€umen und StrĂ€uchern ist nicht gestattet. Es ist eine Vase oder eine Blumenschale erlaubt. Die Gestaltung und Pflege wird von der Stadt Velten fĂŒr die gesamte Dauer der Ruhezeit durchgefĂŒhrt und ist im Voraus zu bezahlen. WahlgrabstĂ€tten fĂŒr Erdbestattungen WahlgrabstĂ€tten sind ein‑ oder mehrstellige GrabstĂ€tten fĂŒr Erdbestattungen, an denen die Friedhofsverwaltung im Todesfall ein öffentlich‑rechtliches Nutzungsrecht fĂŒr die Dauer von 30 Jahren vergeben kann. Die Lage der GrabstĂ€tten kann vom Erwerber des Nutzungsrechts innerhalb der fĂŒr eine Bestattung freigegebenen Grabfelder gewĂ€hlt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte GrabstĂ€tte besteht nicht. UrnenwahlgrabstĂ€tten UrnenwahlgrabstĂ€tten sind GrabstĂ€tten fĂŒr die Beisetzung von Urnen, die im Todesfall im Wege eines öffentlich‑rechtlichen Nutzungsrechtes fĂŒr die Dauer von 20 Jahren vergeben werden. Die Lage der GrabstĂ€tten kann vom Erwerber des Nutzungsrechts innerhalb des Urnengrabfeldes gewĂ€hlt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte GrabstĂ€tte besteht nicht. Urnengemeinschaftsanlage (anonyme Urnenstellen) FĂŒr die anonyme Beisetzung von Urnen werden fĂŒr die Dauer der Ruhezeit der Urnen GemeinschaftsgrabstĂ€tten in Rasenfeldern bereitgestellt. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. Ăber den Termin der Urnenbeisetzung entscheidet die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Angehörigen. Ăber die Wiederbelegung von GemeinschaftsgrabstĂ€tten, deren Ruhezeit abgelaufen ist, entscheidet die Friedhofsverwaltung. In einer UrnengemeinschaftsgrabstĂ€tte werden Urnen der Reihe nach innerhalb einer FlĂ€che unterirdisch beigesetzt. Das Niederlegen von KrĂ€nzen und Blumen darf nur an den dafĂŒr vorgesehenen Stellen erfolgen. Die Gestaltung und Pflege wird beim Erwerb der GrabstĂ€tten fĂŒr die Dauer der Ruhezeit im Voraus bezahlt und von der Stadt Velten durchgefĂŒhrt. EhrengrabstĂ€tten EhrengrabstĂ€tten werden durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten auf besonderen Beschluss verliehen. GrabstĂ€tten der Opfer von Kriegs‑ und Gewaltherrschaft GrabstĂ€tten der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft unterliegen den geltenden Bestimmungen ĂŒber KriegsgrĂ€ber. Sie werden durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten. VerĂ€nderungen dieser GrabstĂ€tten durch individuelles Einbringen von Grabzeichen, Pflanzen und anderen GegenstĂ€nden, die dieser einheitlichen Gestaltung entgegenstehen, das Entfernen oder VerĂ€ndern von Grabzeichen und Bepflanzung ist unzulĂ€ssig. ErbbegrĂ€bnisstĂ€tten ErbbegrĂ€bnisstĂ€tten sind die GrabstĂ€tten, an denen durch die Gemeindeversammlung am 08.12.1911 an Nutzungsberechtigte zur Beisetzung von SĂ€rgen bzw. Urnen fĂŒr 100 Jahre ein Nutzungsrecht verliehen wurde. Die ErbbegrĂ€bnisstĂ€tten gehen ab 01.01.2012 in den Besitz der Stadt Velten ĂŒber, wobei die Ruhezeit der einzelnen Bestatteten berĂŒcksichtigt und gewĂ€hrt wird. Der Anspruch auf weitere Bestattungen der jeweiligen Nutzer der ErbbegrĂ€bnisstĂ€tten erlischt. NĂ€here Informationen erhalten Sie bei der zustĂ€ndigen Mitarbeiterin bzw. aus der Friedhofssatzung der Stadt Velten. Die Satzung einschlieĂlich der GebĂŒhrensatzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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