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Elternbeiträge
  • Hort
  • Kindergarten
  • Kinderkrippe
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes haben die Personensorgeberechtigten gemäß der Kita-Satzung der Stadt Velten Elternbeiträge zu entrichten. Diese hängen ab vom nachzuweisenden Jahresnettoeinkommen der Eltern, von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, von der festgelegten Betreuungszeit und vom Alter des zu betreuenden Kindes. Die Festsetzung erfolgt durch einen Gebührenbescheid.



Benötigte Unterlagen:

Nachweise über das Nettoeinkomen des laufenden Jahres



Die aktuelle Kita-Beitragssatzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Born | Tel.: 03304 / 379 141 | E-Mail: born@velten.de
     Verknüpfung   Frau Konzer | Tel.: 03304 / 379 160 | E-Mail: kitaverwaltung@velten.de
     Verknüpfung   Frau Schulz | Tel.: 03304 / 379 143 | E-Mail: kita-verwaltung@velten.de
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Ähnliche Produkte:
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Kindereinrichtungen
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Formulare:
     Verknüpfung   Kita-Antrag
     Verknüpfung   Antrag auf Erhöhung der Betreuungszeit
     Verknüpfung   Info zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Kinderbetreuung
     Verknüpfung   Tauschantrag
     Verknüpfung   Antrag auf Betreuung während der Schließzeit
     Verknüpfung   Kita-Antrag/Informationen
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