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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch ist Sondernutzung, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Als Sondernutzung gelten z.B.:

  • Lagerung von Baumaterialien (Kies, Steine, Sand)
  • das Aufstellen von Containern, Gerüsten und
    Baumaschinen
  • das Aufstellen von Bauzäunen, Bauwagen
  • Plakattafeln, Werbeträger, Stelltafeln, Abstellen
    von Werbewagen
  • das Aufstellen, Auslegen und Verkaufen von Waren
    aller Art

Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt.
Dieser ist schriftlich spätestens 10 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung an das Ordnungsamt zu stellen.

Näheres regelt die Sondernutzungssatzung. Die Satzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Herr Wellnitz | Tel.: 03304 / 379 161 | E-Mail: wellnitz@velten.de
     Verknüpfung   Herr Engelmann | Tel.: 03304 / 379182 | E-Mail: ordnungsamt@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Sondernutzungsantrag
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