| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch ist Sondernutzung, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Näheres regelt die Sondernutzungssatzung. Die Satzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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