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Beschreibung: | |||||||
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden durch die Politesse und städtische Außendienstmitarbeiter geahndet. Diese Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Die Mitarbeiter stellen vor Ort die Verwarnung mit Verwarnungsgeld aus und hinterlassen diese am betroffenen Fahrzeug. Die Halterermittlung geht dann direkt nach Flensburg. Nach ca. einer Woche erhält der Fahrzeughalter dann einen Anhörungsbogen. Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, erhält er einen Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid ist dann noch mit Gebühren und Auslagen versehen. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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