Entsprechend § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Velten ist das Anbringen von Plakaten, Anschlägen und anderen Werbemitteln jeder Art (Plakatanschlag) an/auf Straßen an/in Anlagen und sowie an den Straßen und Anlagen angrenzenden Häuserfronten, Zäunen und Mauern untersagt. Plakatieren ohne Genehmigung durch die Ordnungsbehörde ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.
Im Übrigen gilt die Satzung der Stadt Velten über die Sondernutzung in der jeweils gültigen Fassung. Die Satzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung /Politik, Ortsrecht.
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