Marktangelegenheiten | | Verkaufsstände, Buden, Verkaufstische | |
| | [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] |
Beschreibung: |
Die Veranstaltung eines Marktes außerhalb der Ladenöffnungszeiten ist gemäß §69 Gewerbeordnung festsetzungspflichtig. Der hierfür erforderliche Antrag ist im Gewerbeamt erhältlich. Er enthält alle Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Stadtverwaltung einzureichen. Bitte beachten Sie ggf. auch das anliegende Merkblatt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
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Amt / Sachgebiet: |
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Mitarbeiter/Innen: |
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Formulare: |
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