| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Zuständig für die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen ist das für den Wohnort zuständige Amtsgericht. Es besteht auch die Möglichkeit der Abgabe der Erklärung über einen Notar. Zuständiges Amtsgericht für die Stadt Velten ist das Amtsgericht 16515 Oranienburg, Berliner Straße 38, Zimmer: 8, Tel. Nr.: 03301 / 816-300 | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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