| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | |||||||
Beschreibung: | ||||||||
Gemäß § 7 Abs. 5 der Stadtordnung Velten sind Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, verpflichtet diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Zudem müssen die Katzen mit einem Microchip gekennzeichnet sein, welcher in einem Haustierregister (Bsp. TASSO oder FINDEFIX) registriert sein muss.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Stadtordnung Velten erhalten Katzenhalter/innen auf Antrag einen Zuschuss zur Kastration ihrer Katze von max. 50,00 €.
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Amt / Sachgebiet: | ||||||||
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Mitarbeiter/Innen: | ||||||||
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Formulare: | ||||||||
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