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Katzenkastration
Für Freigänger-Katzen besteht in der Stadt Velten Kastrationspflicht.
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:
Gemäß § 7 Abs. 5 der Stadtordnung Velten sind Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, verpflichtet diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Zudem müssen die Katzen mit einem Microchip  gekennzeichnet sein, welcher in einem Haustierregister (Bsp. TASSO oder FINDEFIX) registriert sein muss.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Stadtordnung Velten erhalten Katzenhalter/innen auf Antrag einen Zuschuss zur Kastration ihrer Katze von max. 50,00 €.

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Herr Wellnitz | Tel.: 03304 / 379 161 | E-Mail: wellnitz@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Informationspflicht Bezuschussung Katzenkastration
     Verknüpfung   Antrag auf Zuschuss für die Katzen-Kastration
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