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Vergabewesen
Der Begriff Vergaberecht fasst die Verfahrensarten- und Rechtsschutzregeln zusammen, die beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen sowie der Beschaffung von Bauleistungen beachtet werden müssen.
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[Dienstleistung]
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Beschreibung:
 

Vergabewesen - Vergabe öffentlicher Aufträge in der Stadt Velten

 

Mit dem 01.Oktober 2015 haben wir die Aufgaben der Steuerung und formellen Begleitung der Vergabevorgänge einer zentralen Stelle in der Stadtverwaltung Velten zugeordnet.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Evert, Tel. 03304 -379162, Raum 118

E-Mail: evert@velten.de

 

 

Im Vergabe- und Auftragswesen vollzieht sich aufgrund vielschichtiger gesetzlicher Neuregelungen ein Wandel, welcher sowohl Sie als Auftragnehmer und uns als Auftraggeber vor große Herausforderungen stellt.

Das EU-Parlament hat 2014 eine Vergaberechtsreform beschlossen.

Ab 18.April 2016 müssen bei (europaweiten) EU-Vergaben Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch erfolgen, weiterhin ab 18.Oktober 2018 elektronische Kommunikation mit den Bietern, Angebote abgeben/entgegen nehmen und Zuschlagsinformation.

 

Die elektronische Vergabeplattform des Landes Brandenburg (Vergabemarktplatz Brandenburg -VMP Bbrg.)  steht natürlich schon jetzt allen Auftragnehmern/Bietern und Auftraggebern/Kommunen für alle Vergabeverfahren kostenfrei zur Verfügung. Um die umfangreichen Funktionalitäten zu nutzen, muss eine Registrierung erfolgen, diese ist kostenfrei und eröffnet Ihnen dann Informationen zu aktuellen Vergaben allumfassend oder speziell für Ihr Gewerk. Ihre Kammern z.B. IHK und HWK beraten Sie gerne. 

www.ihk-potsdam.de;  www.hwk-potsdam.de;

 

Weitere Hinweise unter :

 www.abst-brandenburg.de

vergabemarktplatz.brandenburg.de

vergabe.brandenburg.de;

 

Am 01. Oktober 2016 trat das novellierte Brandenburgische Vergabegesetz – BbgVergG – in Kraft. Das Gesetz gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Für Liefer- Dienst- und Bauleistungen ab dem Erreichen eines geschätzten Auftragswertes von mehr als 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist mit den Bietern die Einhaltung der Mindestentgeltforderung in Höhe von 9,00 Euro je Zeitstunde zu vereinbaren.

Andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte bleiben unberührt.

Die Vereinbarung, entsprechend den vorgegebenen Formularen für Auftragnehmer bzw. zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer, muss Bestandteil des Angebots sein und muss dem Angebot unterschrieben beiliegen.

 

Erläuterungen zu Vergabearten / Vergabeverfahren

Der Begriff Vergaberecht fasst die Verfahrensarten- und Rechtsschutzregeln zusammen, die beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen sowie der Beschaffung von Bauleistungen beachtet werden müssen.

Die festgelegten Schwellenwerte sind als grundsätzliche Weichenstellung maßgebend, ob ein Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (EU-Vergabe, europaweit) oder im Unterschwellenbereich (national) auszuführen ist.

Oberschwellenbereich – gesetzliche Regelungen : GWB, VgV, VOB/A

Unterschwellenbereich – gesetzliche Regelungen : Haushaltsrecht, Erlasse, VOB/A, UVgO

 

VOB – Bauleistungen jeder Art

UVgO – Ab 1.Mai 2018 ist in Brandenburg die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft, diese       

             Ist anwendbar für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.

             

Unterschwellenvergabeordnung – UvgO - Verfahrensarten

  • öffentliche Ausschreibung,

  • beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb,

  • Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb, (ehemals freihändige Vergabe),

  • Direktauftrag bis 1.000 € ohne Umsatzsteuer, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens,

  • Rahmenvereinbarungen zw. einem oder mehreren AG oder einem oder mehreren AN,

  • Rahmenvereinbarungen mit Laufzeit max. 6 Jahre

 

Eignungsnachweise

Der Auftraggeber ist nach Mindestlohngesetz verpflichtet ab einem Wert von 30.000 € netto einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR abzufordern.

 

Vor jeder Auftragsvergabe steht die Prüfung der Unterlagen, d.h. die Bieter müssen zur Eignungsprüfung Nachweise erbringen :

  • Fachkunde            : Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung

  • Leistungsfähigkeit : wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Zuverlässigkeit      : technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

Öffentliche Aufträge sind nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben.

 

Die Stadt Velten vergibt ständig Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich. Der öffentlichen Ausschreibung über den VMP Brandenburg gilt jedoch der Vorrang.

Bei der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb sind unter Beachtung des Wechselgrundsatzes mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Die Teilnehmer an solchen Verfahren werden, unter Beachtung einer möglichen Rotation (Wechsel der Unternehmen), gewählt. Im Vorfeld dieser Ausschreibungen ist auch hier die Eignung der Unternehmen zu prüfen.

 

Ein Anspruch auf eine Beteiligung an einem bestimmten Vergabeverfahren besteht allerdings nicht.

 

Sie können gerne Ihre aktuellen Nachweise einreichen, so dass diese nicht für jede Angebotsabfrage gesondert abgefordert werden müssen. Eine Aktualisierung kann jedoch jederzeit abgefragt werden.

 

Das Formular zur Selbstauskunft und der Hinweis auf die erforderlichen Nachweise finden Sie unter www.velten.de/vergabewesen

 

Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen für öffentliche Ausschreibungen können Sie über die Internetplattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg herunterladen.

 

Gemäß Unterschwellenvergabeordnung - UVgO § 30 - informiert der Auftraggeber zukünftig nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb auf seiner Internetseite.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Zentrale Dienste
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Tscharntke | Tel.: 03304 / 379 162 | E-Mail: tscharntke@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Selbstauskunft Vergabeteilnahme
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