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Beschreibung: | |||||||
Zur öffentlichen Niederschlagswasseranlage gehören alle von der Stadt Velten selbst oder von Dritten hergestellten und betriebenen Anlagen, deren sich die Stadt Velten zur Niederschlagswasserbeseitigung bedient. Dies sind Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Niederschlagswasser sowie der Verwertung oder Beseitigung der bei der Niederschlagswasserbeseitigung anfallenden Rückstände dienen, insbesondere Sammel- und Verbindungsleitungen einschließlich Pumpwerke bis zum Einmünden in ein Gewässer. Dazu gehören auch Niederschlagswasserrückhaltebecken und Straßenabläufe. Grundstück i.S.d. Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz desselben Eigentümers, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet. Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung, soweit sie nicht Bestandteil der öffentlichen Niederschlagswasseranlage oder der Grundstücksanschlusskanäle sind. Die Stadt Velten betreibt zur Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Niederschlagswassers eine öffentliche Einrichtung.
Rechtliche Grundlagen: • Satzung zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung • Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung
Die Satzungen finden sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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