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Niederschlagswasserbeseitigung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlagswasseranlage erhebt die Stadt Velten Benutzungsgebühren.
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Beschreibung:

Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach Maßgabe einer gesonderten Satzung. Die Stadt Velten betreibt zur Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Niederschlagswassers eine öffentliche Einrichtung.

Die Niederschlagswassergebühr wird von den Eigentümern von Grundstücken erhoben, die an die öffentliche Anlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die überbaute, bebaute und/ oder befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden in die öffentliche Niederschlagswasseranlage gelangt (gebührenwirksame Grundstücksfläche).

Die Niederschlagswassergebühr beträgt jährlich 0,90 €/m² gebührenwirksamer Grundstücksfläche.

Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasseranlage angeschlossen ist bzw. das anfallende Niederschlagswasser der öffentlichen Niederschlagswasseranlage zugeführt wird.

Rechtliche Grundlagen:

•           Satzung zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung

•           Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung

Die Satzungen finden sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Hufnagl | Tel.: 03304 / 379 134 | E-Mail: hufnagl@velten.de
     Verknüpfung   Frau Krüger | Tel.: 03304 / 379 129 | E-Mail: katrin.krueger@velten.de
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