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Vorkaufsrecht
Nach dem Baugesetzbuch besteht in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde zur Sicherung der Bauleitplanung.
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Beschreibung:
Es ist das Recht der Gemeinde, ein Grundstück mit dem Vertragsinhalt zu erwerben, zu dem es an einen Dritten veräußert werden soll. Durch die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufrechtes kann die Gemeinde bereits in einem frühen Stadium bodenordnend eingreifen und die Durchführung der Bebauungspläne bzw. gemeindliche Planungen sichern.
Sein praktischer Nutzen liegt aber nicht so sehr in der strengen gesetzlichen Ausübung des Vorkaufsrechtes, sondern vielmehr in der durch das Gesetz geschaffenen Verhandlungsbereitschaft der Vertragspartner, die städtebaulich notwendigen Flächen der Gemeinde zu angemessenen Konditionen anzubieten. Von der Ausübung des Vorkaufrechtes wird allerdings relativ selten Gebrauch gemacht.
Die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen, ob ein Vorkaufsrecht besteht, ob die Ausübung zulässig ist und ob ein zulässiges Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll, erfolgt in Velten im Amt Finanzen und Bürgerservice, Bereich Liegenschaften.
Die Bestimmungen über gesetzliche Vorkaufsrechte sind in den §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches geregelt. Danach hat der Verkäufer der Gemeinde unverzüglich den Verkauf des Grundstückes mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt i.d.R. durch den Notar, bei dem der Kaufvertrag beurkundet wird. Das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist.


Die Gemeinde hat über die Nichtausübung bzw. über das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes unverzüglich ein Zeugnis (Negativzeugnis) auszustellen. Dieses Zeugnis wird dem Notar zur weiteren Verwendung übersandt. Das Zeugnis ist gebührenpflichtig; die Kosten hierfür betragen gemäß Verwaltungsgebührensatzung 25,- Euro multipliziert mit der Anzahl der Verkaufseinzelfälle, diese trägt in der Regel der Grundstückserwerber.
 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Gerike | Tel.: 03304 / 379 125 | E-Mail: gerike@velten.de
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