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Wehrerfassung
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Beschreibung:

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 wurde die Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt. Gemäß § 58b Soldatengesetz können Frauen und Männer sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst. Entsprechend § 37 (SG) darf in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit nur berufen werden, wer:

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  2. Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  3. die charakterliche, geistige und körperliche Eignung besitzt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Soldat erforderlich ist.

Hinderungsgründe der Berufung regelt der § 38 SG.

Bürger die sich zum freiwilligen Wehrdienst melden möchten, finden Informationen 

im Internet unter: www.bundeswehr-karriere.de  oder  

telefonisch unter 0800/980 0880

 

Auf der Grundlage des § 58 c Soldatengesetz (SG)  ist die Meldebehörde verpflichtet jährlich bis zum 31.März eine Datenübermittlung zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr vorzunehmen. Die Datenübermittlung dient dem Zweck der Ãœbersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

 

Gemäß § 58c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz (SG) unterbleibt diese Datenübermittlung, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG widersprochen haben

Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu den üblichen Sprechzeiten bei der Meldebehörde der Stadt Velten im Bürgerservice, Dienstgebäude Rathausstraße 17, in 16727 Velten erklärt werden. 


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Einwohnermeldeamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Brauer | Tel.: 03304 / 379 225 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Hellmuth | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Marzilger | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
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