| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Unterschieden wird zwischen öffentlicher (durch einen Notar) und amtlicher Beglaubigung. Amtlich beglaubigt werden Schriftstücke, die jeweils zur Vorlage bei der Behörde gültig sind, die im Beglaubigungsvermerk genannt wird. Unterschieden von der amtlichen Beglaubigung wir die beglaubigte Kopie. Diese bestätigt öffentlich, dass eine Abschrift bzw. Kopie inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist. Eine beglaubigte Kopie bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit der Vorlage. Beglaubigungen von Schriftstückkopien im Zusammenhang mit Renten-, Sozialversicherungs- und Arbeitslosengeldangelegenheiten erhalten Sie auch im Einwohnermeldeamt. Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
| |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Mitarbeiter/Innen: | |||||||
[Seitenanfang] | |||||||
Ähnliche Produkte: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Formulare: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
[Seitenanfang] |