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Beglaubigung (amtliche)
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift/Handzeichen unter einer schriftlichen Erklärung (Urkunde) echt ist und die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat.
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Beschreibung:

Unterschieden wird zwischen öffentlicher (durch einen Notar) und amtlicher Beglaubigung.

Amtlich beglaubigt werden Schriftstücke, die jeweils zur Vorlage bei der Behörde gültig sind, die im Beglaubigungsvermerk genannt wird.

Unterschieden  von der amtlichen Beglaubigung wir die beglaubigte Kopie.

Diese bestätigt öffentlich, dass eine Abschrift bzw. Kopie inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist. Eine beglaubigte Kopie bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit der Vorlage.

Beglaubigungen von Schriftstückkopien im Zusammenhang mit Renten-, Sozialversicherungs- und Arbeitslosengeldangelegenheiten erhalten Sie auch im Einwohnermeldeamt.

Benötigte Unterlagen:

  • Originale und Kopien bei Beglaubigungen von Abschriften/Ablichtungen
  • Personalausweis oder Reisepass bei Beglaubigungen von Unterschriften

Gebühren:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen - 3,00 €
  • Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen - 2,00 €

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Einwohnermeldeamt
     Verknüpfung   Standesamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Brauer | Tel.: 03304 / 379 225 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Hellmuth | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Büttner | Tel.: 03304 / 379 163 | E-Mail: standesamt@velten.de
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