A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z  Ã   · [Alle] | Anliegen


Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:
Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Velten bestehen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher in Velten sein.
 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Zentrale Dienste
[Seitenanfang]
Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Heinz | Tel.: 03304 / 379 146 | E-Mail: heinz@velten.de
[Seitenanfang]
Ähnliche Produkte:
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Gewerbesteuer
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Grundsteuer
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Hundesteuer
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Vergnügungssteuer
[Seitenanfang]
Formulare:
[Seitenanfang]
 
[Seitenanfang]
 
 
Bürger - Informations - System 1.0