| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Sind Sachen eines Schülers während des Schulaufenthaltes oder eines Kindes während der Betreuung in einer Kindereinrichtung beschädigt oder gestohlen worden und kein Dritter der Verursacher, ist im Sekretariat der jeweiligen Schule, bei der Kita-Leitung oder direkt bei der Stadtverwaltung eine formlose schriftliche Schadensanzeige einzureichen. Dabei ist das u.a. Informationsblatt zu beachten. Schadensanzeigen von Schülern bei Schädigungen durch Dritte sowie bei Beschädigungen städtischen Eigentums durch Schüler werden vor Ort von den Schulsekretärinnen bearbeitet. Sonstige Schäden, für die die Kommune haftbar gemacht werden kann, zeigen Sie bitte schriftlich im Hauptamt der Stadtverwaltung an. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Mitarbeiter/Innen: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Ähnliche Produkte: | |||||||
[Seitenanfang] | |||||||
Formulare: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
[Seitenanfang] |