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Immissionsschutz
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Beschreibung:
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlich schädliche Umwelteinflüsse, die Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft herbeiführen.
Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, insbesondere die Menschen und die Natur vor derartigen schädlichen Einflüssen zu schützen.
Sofern der Verdacht hinsichtlich schädlicher Immissionen (z. B. Lärm- oder Rauchbelästigung) besteht, können sich ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Ordnungsamt wenden.
Das Ordnungsamt geht dann - ggf. unter Einschaltung weiterer Behörden - dem geäußerten Verdacht nach.
Bei akuten Fällen von Lärmbelästigung in den Nachtstunden (22.00 bis 06.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen melden Sie sich bitte bei der Polizei!
 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
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Formulare:
     Verknüpfung   Ausnahmegenehmigung Feuerwerk
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