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Verwarngeld
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Beschreibung:
Ein Verwarngeld wird in der Regel verhängt, wenn ein/e Bürger/in eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im Ergebnis mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Geahndet werden kann die Ordnungswidrigkeit nur dann, wenn auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer Bestimmung in einer städtischen Satzung hierzu die entsprechende Möglichkeit eingeräumt worden ist. Die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich als Vorstufe zum Bußgeldverfahren anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde und Gründe für eine Verfahrenseinstellung nicht gegeben sind.
 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Herr Wellnitz | Tel.: 03304 / 379 161 | E-Mail: wellnitz@velten.de
     Verknüpfung   Herr Pfaff | Tel.: 03304 / 379 182 | E-Mail: ordnungsamt@velten.de
     Verknüpfung   Herr Gnech | Tel.: 03304 / 379 182 | E-Mail: ordnungsamt@velten.de
     Verknüpfung   Herr Engelmann | Tel.: 03304 / 379182 | E-Mail: ordnungsamt@velten.de
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