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Bebauungsplan
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Beschreibung:

Aufbauend auf den Angaben des Flächennutzungsplanes setzt die verbindliche Bauleitplanung Baurecht für ein eingegrenztes Gebiet (Teilgebiet) der Stadt fest. Bebauungspläne werden als Kommunalgesetz (Satzung) beschlossen und sind für jedermann bindend. Die Stadt kann in eigener Verantwortung einen verbindlichen Bauleitplan aufstellen, soweit dies für die städtische Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Einen Anspruch auf Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes kann nicht geltend gemacht werden. Die Stadt ist selbstverständlich auch befugt, private Grundstücke zu beplanen und in ihrem bodenrechtlichen Charakter gegebenenfalls zu beeinflussen. Wäre dies nicht so, könnte die städtebauliche Ordnung kaum gewährleistet werden. Die verbindliche Bauleitplanung soll eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Ein verbindlicher Bauleitplan ist der Bebauungsplan, der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan.

In der Stadt Velten sind gegenwärtig 17 Bebauungspläne rechtskräftig. Für weitere 15 Bebauungspläne liegen Aufstellungsbeschlüsse vor.

Eine Aufstellung der rechtskräftigen B-Pläne sowie Informationen zu den einzelnen Plänen können Sie einsehen unter:

www.velten.de, Verwaltung/Politik, Stadtplanung.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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