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Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen erfolgen durch die Bürgermeisterin, in der Regel im Amtsblatt oder in den Amtlichen Bekanntmachungskästen.
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Beschreibung:
Bekanntmachungen erfolgen durch die Bürgermeisterin.



Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Velten, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für die Stadt Velten". Die umfasst auch die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen.

Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in der Stadtverwaltung, zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung oder des sonstigen Schrift-stückes nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.

Abweichend davon werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie sonstige Bekanntmachungen durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Stadt öffentlich bekannt gemacht:      

  • Bekanntmachungskasten 1, Rathausstraße 10, vor dem Rathaus
  • Bekanntmachungskasten 2, Germendorfer Straße 73, vor der Kegelhalle
  • Bekanntmachungskasten 3, Hermann-Aurel-Zieger-Straße 20, vor der Löwenzahn-Grundschule Velten-Süd
  • Bekanntmachungskasten 4, Am Tonberg 1, neben der Bushaltestelle
  • Bekanntmachungskasten 5, Ahornstraße 37, neben dem Trafohäuschen

Soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird, wird die Öffentlichkeit Ã¼ber den wesentlichen Inhalt der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung unterrichtet. Dies erfolgt durch Abdruck der Beschlusstexte im Amtsblatt der Stadt Velten.Sie können aber auch im Internet eingesehen werden, unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ratsinfosystem.  


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Büro der Bürgermeisterin
     Verknüpfung   Kommunikation und Wirtschaft
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Bohnert | Tel.: 03304 / 379 115 | E-Mail: bohnert@velten.de
     Verknüpfung   Frau Hübner | Tel.: 03304 / 379 110 | E-Mail: buergermeisterin@velten.de
     Verknüpfung   Frau Steinicke-Kreutzer | Tel.: 03304 / 379 148 | E-Mail: steinicke-kreutzer@velten.de
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