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Beschreibung: | |||||||
Bekanntmachungen erfolgen durch die Bürgermeisterin. Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Velten, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für die Stadt Velten". Die umfasst auch die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen. Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in der Stadtverwaltung, zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung oder des sonstigen Schrift-stückes nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. Abweichend davon werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie sonstige Bekanntmachungen durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Stadt öffentlich bekannt gemacht:
Soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird, wird die Öffentlichkeit über den wesentlichen Inhalt der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung unterrichtet. Dies erfolgt durch Abdruck der Beschlusstexte im Amtsblatt der Stadt Velten.Sie können aber auch im Internet eingesehen werden, unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ratsinfosystem. | |||||||
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