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Zahlungsverkehr
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Beschreibung:

Annahme der Einnahmen, Überwachung der Zahlungseingänge, Leistung der Ausgaben

Zahlungen zugunsten der Stadt Velten werden unter dem Namen des Einzahlers und dem auf dem Bescheid / der Rechnung angegebenen Kassenzeichen vereinnahmt: Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuer, Straßenreinigungsgebühren, weitere Gebühren und Beiträge, Abgaben sowie Entgelte, Mieten und Pachten.

Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Forderungen zur Fälligkeit bei der Bank abgerufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet worden sein, wird der beauftragte Betrag zur Fälligkeit an die Stadtkasse überwiesen. Hier bitten wir darauf zu achten, dass bei Änderungen des geforderten Betrages eine Anpassung des Dauerauftrags erfolgt.

Sofern bei überfälligen Forderungen kein Zahlungseingang vorhanden ist, werden im Turnus automatisiert Mahnungen erstellt. In Abhängigkeit der Höhe des angemahnten Betrages werden hierbei Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge erhoben.

Auszahlungen werden nur dann von der Stadtkasse zentral ausgeführt, wenn eine entsprechende Anordnung des Fachamtes zur Auszahlung vorliegt. Bei Rückfragen wegen ausstehender Zahlungen bitten wir zunächst um Kontaktaufnahme mit dem Fachamt.

Die Bankverbindung der Stadt Velten lautet:

Stadt Velten, Mittelbrandenburgische Sparkasse, IBAN: DE 75 160500003708082710, BIC: WELADED1PMB


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Zentrale Dienste
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Axt | Tel.: 03304 / 379 123 | E-Mail: axt@velten.de
     Verknüpfung   Frau Boguth | Tel.: 03304 / 379 127 | E-Mail: boguth@velten.de
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     Verknüpfung   SEPA-Lastschriftmandat
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