Die Nachbeurkundung einer Ehe erfogt, wenn die Eheschließung im Ausland stattfand.
Voraussetzung/Notwendige Unterlagen:
- mind. einer der Eheleute wohnt in Velten bzw. Leegebruch/Aufenthaltsbescheinigung
- Persönliche Vorsprache mit Personalausweisen oder Reisepässen
- Heiratsurkunde aus dem Ausland (Apostille oder evt. Legalisation in deutscher Ãœbersetzung)
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunden der gemeinsamen Kinder und die Vaterschaftsanerkennung
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunden der nicht gemeinsamen Kinder, die in die Ehe mitgebracht werden
- Einbürgerungsurkunde bei späterer Erwerbung der deutschen Staatsbürgerschaft
- beglaubigte Abschriften vom Geburtsregister des Geburtsstandesamtes
Gebühren:
- wenn beide Ehegatten deutsche Staatsbürger sind 80,00 €
- wenn einer der Ehegatten Ausländer ist 100,00 €.
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