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Beschallungsgenehmigung
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[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Eine Beschallungserlaubnis ist erforderlich, wenn durch eine Musikveranstaltung mit Hilfe von Tongeräten (Lautsprechern, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte u.ä. Geräte) unbeteiligte Personen belästigt werden können und wenn diese über 22.00 Uhr hinaus stattfindet.



Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ein öffentliches Interesse an der Veranstaltung besteht.

Diese Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. 


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Herr Wellnitz | Tel.: 03304 / 379 161 | E-Mail: wellnitz@velten.de
     Verknüpfung   Herr Engelmann | Tel.: 03304 / 379182 | E-Mail: ordnungsamt@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Ausnahmegenehmigung Veranstaltungen
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