| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Eine Beschallungserlaubnis ist erforderlich, wenn durch eine Musikveranstaltung mit Hilfe von Tongeräten (Lautsprechern, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte u.ä. Geräte) unbeteiligte Personen belästigt werden können und wenn diese über 22.00 Uhr hinaus stattfindet. Diese Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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