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Umschulungen
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[Dienstleistung]
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Beschreibung:

Für die beiden Grundschulen der Stadt Velten wurden per Beschluss und Satzung Einzugsbereiche festgelegt (Einzugsbereich Löwenzahn Grundschule, Einzugsbereich Linden-Grundschule und Überschneidungsgebiet). Die Schülerinnen und Schüler besuchen die für die Wohnung bzw. für den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Grundschule. Für das Überschneidungsgebiet entscheidet die Stadt Velten in Abstimmung mit den beiden Schulleitern gemäß vorhandener Aufnahmekapazitäten der Schulen und der Nähe der Wohnung zur Schule.
Das Staatliche Schulamt Perleberg kann aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern den Besuch einer anderen Schule gestatten.
Besondere Gründe dafür sind im Schulgesetz des Landes Brandenburg geregelt.

Die Schulbezirkssatzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht.

Bearbeitung von Anträgen auf Umschulung bzw. Weiterbeschulung


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Born | Tel.: 03304 / 379 141 | E-Mail: born@velten.de
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Formulare:
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