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Fundsachen/ Fundangelegenheiten
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:
  • sollten unverzüglich nach Auffinden zu den Sprechzeiten im Bürgerbüro/Fundbüro der Stadtverwaltung angezeigt werden
  • die gefundene Sache ist vorerst mitzubringen
  • Personalausweis ist vorzulegen

Fundsachen werden im Bürgerbüro/Fundbüro registriert, aufbewahrt und nach 6 Monaten an den Finder gegen Entrichtung einer Aufbewahrungsgebühr herausgegeben. Hat der Finder kein Interesse an der Sache, geht sie eventuell später in die Versteigerung. Der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sie aber registrieren lassen. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz - den der Verlierer zu zahlen hat.

  • Finderlohn lt. BGB:
    - bis 500,00 € = 5%
    - ab 500,00 €  = 3 %

  • Für die Anzeige eines Fundes entstehen dem Finder keinerlei Gebühren!


  •  

    Amt / Sachgebiet:
         Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
         Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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    Mitarbeiter/Innen:
         Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
         Verknüpfung   Frau Hellmuth | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
         Verknüpfung   Frau Marzilger | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
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