| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Fundsachen werden im Bürgerbüro/Fundbüro registriert, aufbewahrt und nach 6 Monaten an den Finder gegen Entrichtung einer Aufbewahrungsgebühr herausgegeben. Hat der Finder kein Interesse an der Sache, geht sie eventuell später in die Versteigerung. Der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sie aber registrieren lassen. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz - den der Verlierer zu zahlen hat. Finderlohn lt. BGB: Für die Anzeige eines Fundes entstehen dem Finder keinerlei Gebühren! | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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