A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z  Ã   · [Alle] | Anliegen


Geburtsurkunde
Nachweis der Abstammung auf der Grundlage des Geburtseintrages im Geburtenbuch der Gemeinde mit Angabe lediglich der rechtlichen Elternschaft bei Adoptivkindern (d. h. keine Angabe der natürlichen Eltern).
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Hin und wieder werden Geburtsurkunden für die verschiedensten Angelegenheiten benötigt, beispielsweise für Versicherungs- oder Bankangelegenheiten. Ohne großen Aufwand kann dann eine Urkunde bestellt werden.
Die Geburtsurkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat.

Eine Vorsprache ist nicht unbedingt erforderlich. Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises und die zu entrichtende Gebühr beizufügen.


Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eventuell urkundlicher Nachweis des rechtlichen Interesses

Gebühren:

  • Die Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt. Sie betragen zur Zeit für die erste Urkunde 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro.

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Standesamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
[Seitenanfang]
Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Büttner | Tel.: 03304 / 379 163 | E-Mail: standesamt@velten.de
[Seitenanfang]
Ähnliche Produkte:
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Personenstandsurkunden
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Sterbeurkunden
[Seitenanfang]
Formulare:
     Verknüpfung   Datenschutzinformation
[Seitenanfang]
 
[Seitenanfang]
 
 
Bürger - Informations - System 1.0