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Ortsrecht
Das Ortsrecht regelt die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und umfasst wichtige Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner nachhaltig berühren.
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Beschreibung:
Das Ortsrecht (Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften), erlassen durch die von den Bürgern gewählten Organe, ist Instrument der Gemeinde im Rahmen ihrer bürgerschaftlichen Selbstverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Wohl aller Einwohner und im Rahmen der Gesetze.

Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§ 3) kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. Im Bereich der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung kann sie Satzungen nur erlassen, wenn dies in einem Gesetz vorgesehen ist.

Sie finden die Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften der Stadt Velten im Internet unter www.velten.de unter der Rubrik Verwaltung/Politik, Ortsrecht.
 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Zentrale Dienste
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Herr Rüchel-Machler | Tel.: 03304 / 379 150 | E-Mail: ruechel-machler@velten.de
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