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Ausschüsse
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben.
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Beschreibung:

Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt § 43 der Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf). Ausschüsse können jederzeit von der Gemeindevertretung aufgelöst und neu gebildet werden. Gemäß § 49 der BbgKVerf ist in amtsfreien Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden.

Die Bildung und Zusammensetzung des Hauptausschusses regeln §§ 49+50 BbgKVerf, für die anderen Ausschüsse gelten §§ 43+44. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, nach der Fraktionsstärke und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Stadtverordneten. Dies gilt entsprechend für die Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze. Die SVV kann mehrheitlich eine andere Besetzung beschließen.

Die Ausschüsse werden vom Ausschussvorsitzenden im Benehmen mit dem Bürgermeister einberufen.

Die Sitzungen der Ausschüsse, welche die Stadtverordnetenversammlung nach §§ 43+49 BbgKVerf  bildet, sind öffentlich.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat für bestimmte Aufgabenbereiche folgende ständige Ausschüsse gebildet:

  • Hauptausschuss, bestehend aus Bürgermeister und 7 weiteren Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung,
  • den Ausschuss für Soziales und Bürgerservice, bestehend aus 7 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und 4 sachkundigen Einwohnern,
  • den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, bestehend aus 7 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und 4 sachkundigen Einwohnern,
  • den Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung, bestehend aus 7 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und 4 sachkundigen Einwohnern.
Für die sachkundigen Einwohner vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen nach Maßgabe des § 43 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 50 der BbgKVerf sowie aus der Hauptsatzung. Die Zuständigkeit der ständigen Ausschüsse ist grundsätzlich in der Zuständigkeitsordnung geregelt.

Hinweis: Die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung finden Sie im Internet unter www.velten.de unter der Rubrik Verwaltung/Politik, Ortsrecht.

Die namentliche Zusammensetzung sowie die Sitzungstermine der Ausschüsse finden Sie ebenfalls unter www.velten.de unter der Rubrik Verwaltung/Politik, Ratsinfosystem, Gremien


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Büro der Bürgermeisterin
     Verknüpfung   Fachbereich Zentrale Dienste
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Garkisch | Tel.: 03304 / 379 110 | E-Mail: garkisch@velten.de
     Verknüpfung   Frau Bohnert | Tel.: 03304 / 379 115 | E-Mail: bohnert@velten.de
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