A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z  Ã   · [Alle] | Anliegen


Vergnügungssteuer
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Steuerpflichtig sind folgende Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art:

  • Tanzveranstaltungen einschließlich Veranstaltungen, die Tanz ermöglichen;
  • Schönheitstänze (z. B. Striptease, Peepshows, Tabledances) und Darbietungen ähnlicher Art;
  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos u.ä. Einrichtungen;
  • Die Benutzung von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs-, Waren- o.ä. Apparaten
    • in Spielhallen o.ä. Unternehmen
    • an sonstigen Orten, wie Gastwirtschaften, Beherbungsbetrieben, Vereins- und Kantinenräumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Ort.

Steuerarten (Erhebungsformen):
Die Vergnügungssteuer wird als Kartensteuer oder als Pauschsteuer erhoben.

Veranstaltungen (auch steuerfreie Tanzveranstaltungen) sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.

Weitere detaillierte Informationen zu den Vergnügungssteuern und zu deren Höhe im Einzelfall können Sie der Vergnügungssteuersatzung vom 18.12.2006 entnehmen.

Die Satzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung+Bürgerservice, Ortsrecht.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Zentrale Dienste
[Seitenanfang]
Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Heinz | Tel.: 03304 / 379 146 | E-Mail: heinz@velten.de
[Seitenanfang]
Ähnliche Produkte:
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Gewerbesteuer
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Grundsteuer
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Hundesteuer
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Zweitwohnungssteuer
[Seitenanfang]
Formulare:
     Verknüpfung   Meldung von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
[Seitenanfang]
 
[Seitenanfang]
 
 
Bürger - Informations - System 1.0