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Beschreibung: | |||||||
Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen. Räumungsklagen wegen Mietschulden sind der häufigste Anlass für Wohnungslosigkeit. Weitere Anlässe können sein: Unzumutbarkeit oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung, Entlassung aus Gefängnissen, Heimen, Anstalten, unvorhergesehene Notlagen (wie Brand- oder Wasserschaden). Wem aus o.g. Gründen die Obdachlosigkeit droht, sollte sich mit dem Ordnungsamt rechtzeitig in Verbindung setzen. Den Betroffenen wird seitens der Stadt Beratung und Hilfe angeboten. Liegt schon ein Räumungsbeschluss vor, ist dieses Urteil dem Ordnungsamt vorzulegen. | |||||||
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