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Beschreibung: | |||||||
Die Namensführung einer Person (Familienname und Vorname) richtet sich nach bürgerlichem Recht. Über die Möglichkeiten der Namensführung nach Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft informiert Sie die Standesbeamte. Neben den Namensänderungen nach BGB hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung - auch behördliche Namensänderung genannt - zu ändern. Auskünfte über die vorgesehenen Möglichkeiten erteilen die Standesämter.
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Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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