Ist Ihr Kind auf Ihrer Steuerkarte nicht berücksichtigt worden, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung für Ihr Kind.
Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt kann lediglich minderjährige eheliche oder nichteheliche Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Ihrer Meldebescheinigung eintragen.
Ist Ihr Kind nicht in Velten gemeldet, wird eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigt. Diese erhalten Sie gebührenfrei bei dem Einwohnermeldeamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind gemeldet ist.
Eine steuerliche Lebensbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum für drei Jahre.
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder Pflegekinder werden auf Antrag durch das zuständige Finanzamt auf Ihrer Steuerkarte eingetragen.
Sie benötigen zur Vorlage beim Finanzamt folgende Unterlagen:
- Formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. steuerliche Lebensbescheinigung Ihrer Kinder, die nicht in Velten gemeldet sind
- Abstammungsurkunde Ihres Kindes
- ggf. die Vaterschaftsanerkennungsurkunde
Die Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung ist kostenfrei.
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