| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | |||||||||
Beschreibung: | ||||||||||
Kontrolle und Durchsetzung der Hundehalterverordnung § 6 - Anzeige- und Kennzeichnungspflicht
§ 8 - gefährliche Hunde
Im Antragsverfahren werden die Hundehalter darauf hingewiesen, dass ohne ein Sachverständigengutachten kein Negativzeugnis oder eine Erlaubnis erteilt wird.
| ||||||||||
Amt / Sachgebiet: | ||||||||||
| [Seitenanfang] | |||||||||
Mitarbeiter/Innen: | ||||||||||
| [Seitenanfang] | |||||||||
Ähnliche Produkte: | ||||||||||
| [Seitenanfang] | |||||||||
Formulare: | ||||||||||
| [Seitenanfang] | |||||||||
[Seitenanfang] |