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Hundeanmeldung nach Hundehalterverordnung
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Beschreibung:

Kontrolle und Durchsetzung der Hundehalterverordnung

§ 6 - Anzeige- und Kennzeichnungspflicht

  • Bei einer Widerristhöhe von mindestens 40cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg sind Hunde unverzüglich dem Ordnungsamt anzuzeigen.

§ 8 - gefährliche Hunde

  • Wer einen gefährlichen Hund ausbilden, abrichten oder halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
  • Antragsformulare finden Sie unten unter Formulare oder sind im Ordnungsamt erhältlich.

Im Antragsverfahren werden die Hundehalter darauf hingewiesen, dass ohne ein Sachverständigengutachten kein Negativzeugnis oder eine Erlaubnis erteilt wird.



Die Erteilung von Negativzeugnissen und Erlaubnissen ist kostenpflichtig.



Des Weiteren können Verstöße gegen die Hundehalterverordnung schriftlich mit Angabe des Hundehalters dem Ordnungsamt mitgeteilt werden.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Herr Wellnitz | Tel.: 03304 / 379 161 | E-Mail: wellnitz@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Hundeanmeldung nach § 6 HundehV
     Verknüpfung   Hundeanmeldung nach § 8 HundehV
     Verknüpfung   Hundeanmeldung Steuern
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