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Beschreibung: | |||||||
Jedes bebaute Grundstück ist vom Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummerierung dient einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes.
Diese Nummer kann geändert, das Grundstück auch einer anderen Straße zugeordnet werden.
Eigentümer, dingliche Berechtigte und andere Nutzer sind verpflichtet, ihre Grundstücke mit der zugeteilten Nummer- auch bei Änderungen ?" zu versehen und das Schild ständig im lesbaren Zustand zu erhalten.
Die Hausnummern sind unmittelbar neben dem Haupteingang gut sichtbar anzubringen. Liegt der Hauseingang nicht an der Straßenseite, so sind sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang nächstliegenden Hausecke, anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Hauptgebäude zur Straße hin verdeckt und das Hausnummernschild nicht erkennen lässt, so ist das Schild an der Einfriedung neben der Eingangstür zu befestigen.
Unbebaute eingefriedete Grundstücke sind ebenfalls mit einer Hausnummer zu versehen, sofern eine zugeteilt ist. Diese ist gut sichtbar an der Einzäunung unmittelbar neben der Eingangstür anzubringen. Für die Vergabe von Hausnummern ist die Sachbearbeiterin für Liegenschaften, Frau Gericke, Ihre Ansprechpartnerin. Für die Ahndung der nicht ordnungsgemäßen Ausweisung von Hausnummern ist das Ordnungsamt, in diesem Fall Herr Wellnitz zuständig. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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