| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland geführt und gespeichert. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen u.ä.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens, Bußgeldentscheidungen (>200,00 €) im Zusammenhang mit begangenen Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich der Gewerbeausübung sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende. Gewerbezentralregisterauszüge werden ausschließlich vom Bundesamt der Justiz in Bonn ausgestellt. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist im Einwohnermeldamt bar, im Gewerbeamt nur mit Kartenzahlung oder per Ãœberweisung zu begleichen. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Mitarbeiter/Innen: | |||||||
[Seitenanfang] | |||||||
Ähnliche Produkte: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Formulare: | |||||||
[Seitenanfang] | |||||||
[Seitenanfang] |