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Gewerbeanmeldung
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf  Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Nichtanmeldung eines begonnenen Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!

Sie haben die  Möglichkeit über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) ein Gewerbe online bei der Stadt Velten an-, um- oder abzumelden. Dieser Service ist kostenpflichtig.

Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden.
Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können auch die inländischen Dienstleister in Anspruch nehmen.
Sie erreichen den EAP über https://eap.brandenburg.de.

Benötigte Unterlagen:

  • bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder Pass (ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden)
  • bei juristischen Personen: Ausweiskopie der geschäftsführenden Person sowie Kopie des Handelsregisterauszuges - sollte die Firma noch nicht in das Handelsregister eingetragen sein, wird die Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages benötigt
  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, erhältlich bei der Handwerkskammer
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden: Aufenthaltsgenehmigung für die angemeldete Tätigkeit

Gebühren: 

Gewerbeanmeldung:

  • für eine natürliche Person - 26,00 €
  • für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter - 31,00 €
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter - 13,00 €
  • Erhöhung der Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter bei Ausschank alkoholischer Getränke - 8,00 €

Gewerbeummeldung:

  • für natürliche und juristische Personen - 20,00 €

Gewerbeabmeldung:

  • kostenfrei

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Gewerbeamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Brauer | Tel.: 03304 / 379 225 | E-Mail: buergerservice@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Gewerbeabmeldung
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     Verknüpfung   Gewerbeummeldung
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